Geldwäsche: Unternehmen müssen sich vor Beteiligung schützen


Das „Reinwaschen“ kriminell erworbenen Geldes geschieht durch Methoden, durch die unschuldige Unternehmer und Private zu ungewollten Mittätern werden können. Durch verschärfte Richtlinien sollen Geldwäsche bekämpft und unfreiwillige Beteiligte geschützt werden. Österreich bleibt vor allem aufgrund der Lage und des Bankgeheimnisses ein attraktiver Standort für kriminelle Organisationen.

Der Begriff Geldwäsche wird definiert als das Einschleusen illegal erlangter Gelder in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Geldwäsche erfuhr in den 90er Jahren aufgrund zunehmender illegaler Gewinne der organisierten Kriminalität einen imposanten Aufschwung. Die Globalisierung führte zu einer Internationalisierung der illegalen Märkte. Inzwischen wird der tägliche Umsatz durch organisierte Kriminalität auf rund 800 Millionen Euro geschätzt. Dabei bleibt es schwierig, das Ausmaß des Umsatzes oder das Volumen an zu waschenden Geldern zu schätzen. Die Errechnung des Geldwäsche Volumens anhand von eingezogenen Vermögenswerten hängt von der Aufklärungsquote ab, doch „falsche“ Transaktionen zu erkennen ist nicht immer leicht.

Geldwäscher schleusen die inkriminierten Gelder mit simplen Methoden in den legalen Umlauf ein. Dabei können nichts ahnende Unternehmer und Private schnell zu Mittätern werden. So werden zum Beispiel Scheinfirmen zur Falle, auf dessen Konten Geldwäscher laufend kleine Beträge überweisen. Von dort aus wird das illegal erworbene Geld durch Versicherungs- und Aktienkauf und -verkauf hunderte Male im Kreis geschickt, bis dessen Herkunft nicht mehr nachvollziehbar ist. Durch anschließenden Rücktransfer ins Ausgangsland, die Scheinfirma kauft zum Beispiel Pseudo-Waren, wird aus dem Geld sauberer Umsatz. Hierbei  können besonders Ferngeschäfte in nicht FATF (Financial Action Task Force) konformen Länder zum Verhängnis werden.

Selbst ein kleiner Handel wird zum Straftat-Opfer wenn Dealer mit illegal erlangtem Geld Ware kaufen, um sie anschließend zu niedrigen Preisen bei Online-Auktionshäusern zu versteigern. Hierbei gewinnt der Dealer den Verkaufspreis an sauberem Geld, während Händler und Käufer in Mittäterschaft gezogen wurden.  

Österreich ist aufgrund der Lage, der politischen Stabilität und des Bankgeheimnisses ein besonders attraktiver Standort für Geldwäscher. Deshalb fordert die EU unter anderem eine weitere Lockerung des Bankgeheimnisses sowie eine deutliche Verschärfung der Strafverfolgung.

Die 3. EU Geldwäscherichtlinien verschärften die Rechtslage für Banken und führten einer erhöhte Sorgfaltspflicht bei Identitätsprüfung ein. Eine Meldepflicht an die Geldwäschemeldestelle besteht bei Verdacht, dass eine bevorstehende oder erfolgte Transaktion der Geldwäsche dient, sowie bei mangelndem Identifikationsnachweis des Auftraggebers.   Eine besondere Risikogruppe stellen hierbei so genannte PEPs (Politisch Exponierte Personen) dar, jener Kundenkreis der aus Ländern stammt in denen Korruption weit verbreitet ist. „Es wird schwierig sein, in Zukunft genau diese Transaktionen zu erkennen und die „richtigen“ zu melden. Besonders für uns Buchhalter ist es eine sehr heikle Aufgabe, denn Banken als große Institutionen tun sich hier leichter“, sagt Buchhalterin Catrin Wurzenrainer.

Die UBIT empfiehlt Unternehmen, sowohl ihre Kunden genau auf Risiko zu analysieren als auch im eigenen Unternehmen auf Geldwäscherisiken Acht zu geben. „Zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sollten Unternehmer ihre Kunden immer einer Risikoanalyse unterziehen“, rät Fachgruppenobmann Christoph Holz. „Besonders Kunden, die ihre Geschäfte unter außergewöhnlichen Umständen führen, müssen dabei beachtet werden.“ Bei Verdacht von Geldwäscherei besteht sofortige Meldepflicht. Die Vorsichtsmaßnahmen sollen verhindern, dass kriminelle Organisationen langfristig einen gefährlichen Zuwachs an wirtschaftlicher Macht erlangen.