Steuertipps und Neuerungen ab 2012

Beim Großteil der Unternehmen endet das Wirtschaftsjahr mit dem 31.12. "Aus diesem Grund sollten bereits vor Ablauf des Wirtschaftsjahres die betrieblichen Aktivitäten der vergangenen Monate analysiert und Überlegungen zu Maßnahmen der Steueroptimierung getroffen werden", erklärt UBIT-Fachgruppenobmann Dipl.-Inform. Christoph Holz. Auch die Neuerungen im folgenden Geschäftsjahr sollten dabei eine Rolle spielen. "Der Gewinnfreibetrag, die Mithilfe studierender Kinder im Betrieb, Sozialleistungen, etc. sind nur einige wichtige Bereiche, die unter Umständen eine große Relevanz haben", meint Mag. Sybille Regensberger, Berufsgruppensprecherin der Buchhaltungsberufe in der Fachgruppe UBIT.

Mithilfe studierender Kinder im Betrieb
Studenten dürfen seit dem Jahr 2008 bis zu 9.000 Euro pro Jahr verdienen, ohne dass sie dabei die Kinderbeihilfe verlieren. Der Betriebsausgabe steht ein meist steuerfreies oder nur gering besteuertes Einkommen von Sohn / Tochter gegenüber. Da die Finanzbehörde bei der Beschäftigung von Familienmitgliedern strenge Maßstäbe ansetzt, müssen Leistung und Gegenleistung sowie die Dokumentation der Leistung auch Fremdvergleichen standhalten.

Sozialleistungen als Betriebsausgabe
Dienstnehmer können einen jährlichen Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen von bis zu 365 Euro und zusätzlich jährliche Sachzuwendungen (z.B. Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke) von bis zu 186 Euro lohnsteuerfrei erhalten. Diese freiwilligen Sozialleistungen stellen für den Arbeitgeber Betriebsausgaben dar.

Gewinnfreibetrag
Ab dem Veranlagungsjahr 2010 profitieren neben Einnahmen-Ausgaben-Rechnern auch Bilanzierer vom geänderten Freibetrag für investierte Gewinne. Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus einem Grundfreibetrag und einem investitionsbedingten Freibetrag zusammen. Der Grundfreibetrag mindert den Gewinn um (maximal) 13 % von 30.000 Euro. Der Gewinn von natürlichen Personen bzw. Personengesellschaften wird also um bis zu 3.900 Euro (13 % von 30.000 Euro) gemindert.

Zusätzlich zum Grundfreibetrag gibt es seit 2010 den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Hierfür müssen begünstigte Investitionen getätigt werden. Fragen Sie Ihren Buchhalter, was alles als begünstigte Investition gilt. Maximal 13 % dieser Investitionen - gesamt aber maximal 96.100 Euro - können zusätzlich zum Grundfreibetrag geltend gemacht werden.

Die Buchhaltungsberufe - Zuverlässige Partner der Wirtschaft
Ein gut funktionierendes Rechnungswesen sowie ein aktuelles und aussagekräftiges Zahlenwerk sind das Fundament für alle wichtigen Entscheidungen im Unternehmen. Die hohe Qualifikation der BuchhalterInnen sowie deren Flexibilität ist ein wesentlicher Erfolgsgarant für die Tiroler Klein- und Mittelbetriebe. Vor allem für Ein-Personen-Unternehmen und KMU ist das Outsourcing der Buchhaltung und der Lohnverrechnung eine effiziente und professionelle Möglichkeit, um sich auf das eigene Kerngeschäft konzentrieren zu können.

„Die lange und schwierige Buchhaltungsausbildung, die mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen wird, sowie die laufenden verpflichtenden Fortbildungen machen aus einem Buchhalter einen zuverlässigen Partner für jedes Unternehmen“, beschreibt Mag. Sybille Regensberger.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören laut Regensberger neben der laufenden Buchhaltung, dem Mahnwesen, dem Jahresabschluss, der Personalverrechnung samt sozialversicherungsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Beratung auch die persönliche Betreuung.